Säule 3a Maximalbetrag 2027: Wie viel darf ich einzahlen?
2027 können Erwerbstätige mit Pensionskasse maximal 7'373 Franken in die Säule 3a einzahlen. Ohne Pensionskasse sind es 20% des Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 36'864 Franken.
Einfach? Fast. Denn entscheidend ist nicht nur, ob Sie angestellt oder selbständigerwerbend sind. Entscheidend ist vor allem, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind.
Die Säule 3a ermöglicht es Erwerbstätigen in der Schweiz, privat fürs Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Wie viel Sie maximal einzahlen dürfen, hängt insbesondere von Ihrem Pensionskassenanschluss ab.
Kurz zusammengefasst
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Mit Pensionskasse beträgt der Säule-3a-Maximalbetrag 2027 7'373 Franken.
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Ohne Pensionskasse können Sie 20% Ihres Erwerbseinkommens einzahlen, maximal 36'864 Franken.
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Das gilt auch für Selbständigerwerbende: Sind sie einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge angeschlossen, gilt grundsätzlich der kleinere Maximalbetrag.
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Zulässige Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
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Seit 2026 können unter bestimmten Voraussetzungen Beitragslücken ab dem Jahr 2025 nachträglich geschlossen werden.
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Mehrere 3a-Konten erhöhen den jährlichen Maximalbetrag nicht, können aber für den späteren gestaffelten Bezug sinnvoll sein.
Wie hoch ist der Säule-3a-Maximalbetrag 2027?
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Situation |
Maximalbetrag 2027 |
|---|---|
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Angestellt mit Pensionskasse |
7'373 Franken |
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Selbständigerwerbend mit Pensionskasse |
7'373 Franken |
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Selbständigerwerbend ohne Pensionskasse |
20% des Erwerbseinkommens |
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Obergrenze ohne Pensionskasse |
36'864 Franken |
Wie viel dürfen Angestellte einzahlen?
Sind Sie angestellt und über Ihren Arbeitgeber einer Pensionskasse angeschlossen, können Sie 2027 maximal 7'373 Franken in die Säule 3a einzahlen.
Sie müssen den Maximalbetrag natürlich nicht ausschöpfen.
Sie können beispielsweise 2'000 Franken, 5'000 Franken oder den gesamten Maximalbetrag einzahlen.
Steuerlich können Sie grundsätzlich den tatsächlich einbezahlten Betrag innerhalb der gesetzlichen Grenze vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Und anders als gewisse Fitnessabos nimmt Ihnen die Säule 3a nicht übel, wenn Sie dieses Jahr weniger einzahlen.
Wie viel dürfen Selbständigerwerbende einzahlen?
Bei Selbständigerwerbenden kommt es darauf an, ob sie einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge angeschlossen sind.
Selbständigerwerbend ohne Pensionskasse
Ohne Pensionskasse können Sie bis zu 20% Ihres Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen. Die absolute Obergrenze beträgt 2027 36'864 Franken.
Bei einem Erwerbseinkommen von 100'000 Franken können Sie somit maximal 20'000 Franken einzahlen.
Bei 150'000 Franken sind es 30'000 Franken.
Bei 200'000 Franken wären 20% zwar 40'000 Franken. Wegen der gesetzlichen Obergrenze können Sie jedoch maximal 36'864 Franken einzahlen.
Selbständigerwerbend mit Pensionskasse
Ein Detail, das keines ist: Auch Selbständigerwerbende können einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge angeschlossen sein.
Dann gilt grundsätzlich der kleinere Säule-3a-Maximalbetrag.
2027 können Sie in diesem Fall also maximal 7'373 Franken ordentlich in die Säule 3a einzahlen.
Die Regel von 20% des Erwerbseinkommens mit der höheren Obergrenze gilt nicht.
Oder kurz:
Nicht «angestellt oder selbständig» entscheidet über den Maximalbetrag. Entscheidend ist vor allem «mit oder ohne Pensionskasse».
Wie hat sich der Säule-3a-Maximalbetrag entwickelt?
Der Maximalbetrag steigt nicht automatisch jedes Jahr.
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Jahr |
Mit Pensionskasse |
Ohne Pensionskasse |
|---|---|---|
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2027 |
7'373 Franken |
max. 36'864 Franken |
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2026 |
7'258 Franken |
max. 36'288 Franken |
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2025 |
7'258 Franken |
max. 36'288 Franken |
|
2024 |
7'056 Franken |
max. 35'280 Franken |
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2023 |
7'056 Franken |
max. 35'280 Franken |
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2022 |
6'883 Franken |
max. 34'416 Franken |
Die Maximalbeträge werden periodisch an die Entwicklung der AHV-Renten angepasst.
Muss ich den Maximalbetrag einzahlen?
Nein.
Der Säule-3a-Maximalbetrag ist eine Obergrenze, keine Einzahlungspflicht.
Wer finanziell genügend Spielraum hat, kann mit dem Ausschöpfen des Maximalbetrags allerdings zwei Dinge gleichzeitig tun: mehr Kapital fürs Alter aufbauen und den maximal möglichen ordentlichen Steuerabzug nutzen.
«Maximal erlaubt» bedeutet trotzdem nicht automatisch «für mich optimal».
Bevor Sie den gesamten Betrag einzahlen, sollten Sie genügend Liquidität für laufende Ausgaben und Unvorhergesehenes behalten.
Denn Geld in der Säule 3a ist gebunden. Vor der Pensionierung können Sie nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen darauf zugreifen.
Der richtige Betrag ist deshalb jener, der Ihre Vorsorge verbessert, ohne dass auf dem Privatkonto plötzlich Ebbe herrscht.
Wie viel Steuern spare ich mit der Säule 3a?
Zulässige Einzahlungen in die Säule 3a können grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Wie hoch Ihre effektive Steuerersparnis ist, hängt aber unter anderem von Ihrem Einkommen, Wohnort, Zivilstand und weiteren Abzügen ab.
Zwei Personen, die beide 7'373 Franken einzahlen, sparen deshalb nicht automatisch gleich viel Steuern.
Ein einfaches Beispiel:
Beträgt Ihr steuerbares Einkommen vor dem 3a-Abzug 100'000 Franken und zahlen Sie 7'373 Franken ein, reduziert sich das steuerbare Einkommen grundsätzlich um diesen Betrag.
Das bedeutet natürlich nicht, dass Sie 7'373 Franken Steuern sparen.
Schön wär's.
Wie die Steuerersparnis tatsächlich funktioniert, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag «Steuerersparnis 3a: Wie Sie mit der Säule 3a Geld sparen».
Einmal einzahlen oder monatlich?
Für den ordentlichen Steuerabzug zählt grundsätzlich, wie viel Sie innerhalb des betreffenden Steuerjahres zulässigerweise eingezahlt haben.
Sie können den Betrag also auf einmal oder über mehrere Monate verteilt einzahlen.
Bei einer Säule 3a mit Wertschriften kann regelmässiges Einzahlen allerdings einen praktischen Vorteil haben: Ihr Geld wird laufend investiert, statt im Dezember plötzlich daran erinnert zu werden, dass es auch noch eine Altersvorsorge gibt.
Bei einem langen Anlagehorizont kann zudem relevant sein, wie lange das Geld investiert bleibt.
Denn Geld, das früher investiert wird, hat länger Zeit, an der Entwicklung der Finanzmärkte teilzunehmen.
Kann ich mit mehreren 3a-Konten mehr einzahlen?
Nein.
So einfach lässt sich der Maximalbetrag leider nicht vervielfachen.
Sind Sie einer Pensionskasse angeschlossen, dürfen Ihre ordentlichen Einzahlungen 2027 insgesamt höchstens 7'373 Franken betragen – unabhängig davon, ob Sie ein, zwei oder fünf 3a-Konten beziehungsweise -Depots besitzen.
Mehrere 3a-Gefässe können trotzdem sinnvoll sein.
Der Grund liegt beim späteren Bezug.
Wenn Sie Ihr 3a-Vermögen auf mehrere Gefässe verteilen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen über verschiedene Steuerjahre beziehen. Je nach Kanton, Höhe der Bezüge und weiteren Kapitalleistungen kann dadurch die Steuerprogression reduziert werden.
Weitere Antworten zur Säule 3a finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.
Kann ich verpasste 3a-Einzahlungen nachzahlen?
Seit 2026 unter bestimmten Voraussetzungen: ja.
Erstmals können Beitragslücken aus dem Jahr 2025 nachträglich geschlossen werden.
Sie können allerdings nicht einfach beliebige frühere Lücken auffüllen.
Für Nachzahlungen gelten verschiedene Voraussetzungen. Unter anderem müssen die Regeln zur Erwerbstätigkeit, zum ordentlichen Beitrag des laufenden Jahres und zur maximal möglichen Nachzahlung berücksichtigt werden.
Die Details erklären wir in unserem Beitrag «Säule 3a nachzahlen: erstmals möglich ab 2026».
Was passiert, wenn ich zu viel einzahle?
Mehr ist bei der Säule 3a nicht automatisch besser.
Wenn Sie mehr als den steuerlich zulässigen Betrag einzahlen, wird der Überschuss nicht plötzlich abzugsfähig, nur weil er auf einem 3a-Konto liegt.
Falls Ihnen das passiert, sollten Sie sich an Ihren 3a-Anbieter und gegebenenfalls an die zuständige Steuerbehörde wenden, um das weitere Vorgehen zu klären.
Auch die Verteilung auf mehrere 3a-Konten hilft hier nicht.
Entscheidend ist die Summe Ihrer Einzahlungen.
Kann ich nach dem Referenzalter weiter einzahlen?
Ja, sofern Sie weiterhin erwerbstätig sind.
Wer nach Erreichen des AHV-Referenzalters weiterarbeitet, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin Beiträge an die Säule 3a leisten – längstens während fünf weiterer Jahre.
Die Säule 3a kann deshalb auch dann noch interessant sein, wenn andere längst mehr Zeit für Dienstagwanderungen als für Montagssitzungen haben.
Wie kommt der Säule-3a-Maximalbetrag zustande?
Die Maximalbeträge der Säule 3a sind gesetzlich definiert und an die berufliche Vorsorge beziehungsweise die Entwicklung der AHV-Renten gekoppelt.
Für Personen mit Pensionskasse entspricht der Maximalbetrag 8% des oberen Grenzbetrags nach BVG.
Für Personen ohne Pensionskasse beträgt die obere Grenze 40% dieses Betrags. Zusätzlich gilt die Beschränkung auf 20% des Erwerbseinkommens.
Für 2027 ergibt sich:
Mit Pensionskasse:
3 × CHF 30'720 × 8% = CHF 7'373
Ohne Pensionskasse – absolute Obergrenze:
3 × CHF 30'720 × 40% = CHF 36'864
Hier dürfen Prozentzeichen und CHF ruhig arbeiten.
Es ist schliesslich eine Formel.
Häufige Fragen zum Säule-3a-Maximalbetrag 2027
Wie hoch ist der Säule-3a-Maximalbetrag 2027?
Mit Pensionskasse beträgt der maximale ordentliche Beitrag 2027 7'373 Franken. Ohne Pensionskasse können bis zu 20% des Erwerbseinkommens eingezahlt werden, maximal jedoch 36'864 Franken.
Ist der Maximalbetrag 2027 höher als 2026?
Ja. Mit Pensionskasse steigt der Maximalbetrag um 115 Franken auf 7'373 Franken, ohne Pensionskasse um 576 Franken auf höchstens 36'864 Franken. Das entspricht einer Erhöhung von rund 1,6 Prozent.
Wie viel darf ich als Selbständigerwerbender 2027 einzahlen?
Ohne Pensionskasse können Selbständigerwerbende bis zu 20% ihres Erwerbseinkommens einzahlen, maximal 36'864 Franken. Wer als Selbständigerwerbender einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann grundsätzlich höchstens den kleineren Betrag von 7'373 Franken einzahlen.
Kann ich weniger als den Maximalbetrag einzahlen?
Ja. Der Maximalbetrag ist eine Obergrenze. Es besteht keine Pflicht, ihn vollständig auszuschöpfen.
Kann ich 7'373 Franken auf mehrere 3a-Konten verteilen?
Ja. Sie können Ihre Einzahlungen auf mehrere 3a-Lösungen verteilen. Insgesamt darf der für Sie geltende jährliche Maximalbetrag jedoch nicht überschritten werden.
Erhöhen mehrere 3a-Konten meinen Maximalbetrag?
Nein. Der Maximalbetrag gilt für sämtliche 3a-Lösungen zusammen und nicht für jedes Konto einzeln.
Kann ich verpasste Einzahlungen aus früheren Jahren nachholen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Seit 2026 können Beitragslücken ab dem Jahr 2025 nachträglich geschlossen werden. 2027 sind also Lücken aus 2025 und 2026 möglich.
Kann ich gleichzeitig den normalen Maximalbetrag einzahlen und eine frühere Lücke schliessen?
Ja, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nachzahlung erfüllt sind. Für Nachzahlungen gelten jedoch zusätzliche Höchstbeträge und Bedingungen. Die Regeln sollten deshalb vor einer Einzahlung geprüft werden.
Bis wann muss ich den Säule-3a-Beitrag einzahlen?
Damit eine ordentliche Einzahlung steuerlich dem betreffenden Jahr zugerechnet werden kann, muss sie rechtzeitig bei der Vorsorgeeinrichtung verbucht sein. Warten Sie deshalb besser nicht bis zum letzten Bankarbeitstag des Jahres.
Disclaimer: Dieser Blog dient ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine individuelle Steuer-, Finanz-, Vorsorge- oder Anlageberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt von der persönlichen Situation, dem steuerlichen Wohnsitz und den jeweils geltenden gesetzlichen und kantonalen Bestimmungen ab. Vor wesentlichen Vorsorge- oder Steuerentscheiden empfiehlt sich eine individuelle Prüfung.