Die qualifizierte elektronische Signatur, kurz QES, ist eine besonders sichere Form der elektronischen Unterschrift. In der Schweiz ist sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.
Damit eine QES erstellt werden kann, muss die Identität der unterzeichnenden Person zuverlässig festgestellt werden. Anschliessend wird die elektronische Signatur technisch so mit dem Dokument verbunden, dass sich überprüfen lässt, von wem sie stammt und ob das Dokument nach der Unterzeichnung verändert wurde.
Die QES ermöglicht es dadurch, Verträge und andere Dokumente rechtsgültig digital zu unterzeichnen, ohne sie ausdrucken, von Hand unterschreiben und per Post verschicken zu müssen. Gerade bei digitalen Finanzdienstleistungen kann sie deshalb den Abschluss deutlich vereinfachen.
Auch Descartes setzt die qualifizierte elektronische Signatur ein. Bei der digitalen Eröffnung eines Invest-Kontos erfolgt zunächst eine Identitätsprüfung mit einem gültigen Ausweis. Die rechtsverbindliche Unterschrift wird anschliessend mit einer QES erstellt.
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Die QES ersetzt also nicht einfach den Kugelschreiber. Sie sorgt dafür, dass eine Unterschrift auch ohne Kugelschreiber verlässlich einer Person zugeordnet werden kann.