Der Altersquotient gibt das Verhältnis zwischen der Zahl der Erwerbstätigen und der Zahl der Rentner:innen an. Bei der Einführung der AHV im Jahr 1948 kamen auf eine Person im Rentenalter sechs Erwerbstätige. Im Jahr 1970 betrug das Verhältnis 1:5, im Jahr 2020 1:3 und im Jahr 2050 wird es voraussichtlich 1:2 betragen.
Siehe auch Demographischer Wandel.