Eine autonome Pensionskasse ist eine Vorsorgeeinrichtung der beruflichen Vorsorge (2. Säule), die ihre versicherungstechnischen Risiken grundsätzlich selbst trägt. Dazu gehören insbesondere die Risiken Alter, Tod und Invalidität.
Die Pensionskasse verwaltet das Vorsorgevermögen und legt dieses gemäss ihrer Anlagestrategie an. Gleichzeitig trägt sie die Verantwortung für die Finanzierung der zugesagten Vorsorgeleistungen.
Im Unterschied zu einer teilautonomen Pensionskasse werden die Risiken Tod und Invalidität bei einer autonomen Pensionskasse grundsätzlich nicht vollständig an eine externe Versicherungsgesellschaft übertragen. Je nach Ausgestaltung und regulatorischen Anforderungen kann jedoch eine Rückversicherung für bestimmte Risiken bestehen.
Da eine autonome Pensionskasse sowohl die Anlagerisiken als auch die versicherungstechnischen Risiken trägt, sind eine ausreichende Finanzierung und ein professionelles Risikomanagement von zentraler Bedeutung.