Eine autonome Pensionskasse ist eine vollständig selbstständige Vorsorgeeinrichtung im Rahmen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) in der Schweiz. Im Unterschied zu teilautonomen Kassen oder Vollversicherungsmodellen übernimmt eine autonome Kasse sämtliche Aufgaben der Vorsorge eigenverantwortlich, dass ist, sie ist sowohl für die Vermögensanlage als auch für die Versicherung der Risiken «Tod» und «Invalidität» zuständig.
Das bedeutet, dass die autonome Kasse nicht nur das Altersguthaben der Versicherten verwaltet und dieses an den Kapitalmärkten investiert, sondern auch das versicherungstechnische Risiko trägt. Verstirbt eine Versicherte oder wird sie invalid, zahlt die Kasse die entsprechenden Leistungen direkt aus dem eigenen Vorsorgevermögen aus, ohne sich bei einer externen Versicherungsgesellschaft rückzuversichern.