Ein Bail-in ist eine Massnahme zur Stabilisierung oder Sanierung einer Bank, bei der bestimmte Gläubiger an den Verlusten beteiligt werden. Dies kann beispielsweise durch die Abschreibung von Forderungen oder deren Umwandlung in Eigenkapital erfolgen.
Ziel eines Bail-ins ist es, Verluste innerhalb der Bank beziehungsweise bei ihren Kapitalgebern und bestimmten Gläubigern zu tragen, anstatt die Bank ausschliesslich mit externen oder staatlichen Mitteln zu retten.
Welche Forderungen von einem Bail-in betroffen sein können und in welcher Reihenfolge Verluste getragen werden, hängt von den gesetzlichen, regulatorischen und vertraglichen Vorgaben ab. Eine besondere Rolle können dabei nachrangige Instrumente wie AT-1-Anleihen spielen, die ausdrücklich zur Verlustabsorption einer Bank vorgesehen sind.
Das Gegenstück ist der Bail-out, bei dem zur Stabilisierung eines Unternehmens oder Finanzinstituts finanzielle Mittel von aussen bereitgestellt werden.