Der Beleihungsauslauf («loan-to-value») ist das Verhältnis des Fremdkapitals zum Wert der Immobilie und kann maximal 80 Prozent betragen. Das bedeutet, dass der Hypothekargeber maximal 80 Prozent der Gesamtkosten einer Immobilie beleiht. Die restlichen 20 Prozent müssen vom Käufer oder der Käuferin aufgebracht werden (Eigenmittel).
Beispiel: Bei einem Liegenschaftswert von 500'000 Franken und einer Hypothek von 400'000 Franken beträgt die Belehnung 80 Prozent.