Chinese Walls

Die Aufsichtsbehörden verlangen, dass sensible Tätigkeitsbereiche einer Bank – wie Investmentbanking und Vermögensverwaltung – räumlich, organisatorisch und personell voneinander getrennt sind. Diese Trennung wird als «Chinese Walls» bezeichnet und soll sicherstellen, dass vertrauliche Informationen nicht unkontrolliert weitergegeben werden, insbesondere wenn ein Interessenkonflikt entstehen könnte.

Wird diese Trennung bewusst oder unbeabsichtigt durchbrochen, beispielsweise weil eine Person Zugang zu vertraulichen Informationen aus einem anderen Bereich erhält, spricht man von einem sogenannten Wall Crossing. Solche Situationen müssen streng dokumentiert werden und unterliegen klaren Regeln, um Marktmissbrauch oder Insiderhandel zu verhindern.

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