Der Deckungsgrad zeigt, wie gut die finanziellen Verpflichtungen einer Pensionskasse durch ihr vorhandenes Vermögen gedeckt sind. Er gehört zu den wichtigsten Kennzahlen, um die finanzielle Lage einer Pensionskasse einzuschätzen.
Vereinfacht gilt
Deckungsgrad = vorhandenes Vorsorgevermögen ÷ Vorsorgeverpflichtungen × 100
Verfügt eine Pensionskasse beispielsweise über ein Vorsorgevermögen von 1,05 Milliarden Franken und Verpflichtungen von 1 Milliarde Franken, beträgt ihr Deckungsgrad 105 Prozent.
Bei einem Deckungsgrad von 100 Prozent entsprechen sich Vermögen und Verpflichtungen rechnerisch. Liegt der Wert darüber, verfügt die Pensionskasse über eine entsprechende Reserve. Bei einem Deckungsgrad unter 100 Prozent spricht man grundsätzlich von einer Unterdeckung. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Pensionskasse unmittelbar zahlungsunfähig ist.
Wie aussagekräftig der Deckungsgrad ist, hängt auch davon ab, wie die Verpflichtungen bewertet werden. Eine wichtige Rolle spielt dabei der technische Zinssatz. Auch die Entwicklung der Finanzmärkte kann den Deckungsgrad erheblich beeinflussen, da Pensionskassen einen grossen Teil ihres Vermögens langfristig investieren.
Bei einer anhaltenden Unterdeckung können Sanierungsmassnahmen notwendig werden. Für Versicherte lohnt sich deshalb ein Blick auf den Deckungsgrad ihrer Pensionskasse, insbesondere im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge.
Der Deckungsgrad ist allerdings nur eine Momentaufnahme. 110 Prozent sehen komfortabler aus als 95 Prozent. Was dahintersteckt, entscheidet sich aber nicht allein an einer Zahl.