Einlagensicherung

Die Einlagensicherung dient dem Schutz von Kontoguthaben von Kund:innen (Einlagen) bei Eintritt eines Konkurses von bewilligten Banken und Wertpapierhäusern in der Schweiz.
Die Einlagen sind bis zu einem maximalen Betrag von insgesamt 100'000 Franken je Kundin oder Kunde und Bank oder Wertpapierhaus gesichert. Gemeinsame Konten (Joint-Accounts) sind zusätzlich ebenfalls bis zu 100’000 Franken gesichert.
Beispiel: Wenn Sie bei einer insolventen Bank 70'000 Franken auf einem Lohnkonto, 60'000 auf einem Sparkonto und Kassenobligationen im Wert von 20'000 Franken besitzen, haben Sie ein Anrecht auf 100'000 Franken (nicht auf 150'000 Franken).
Säule 3a- und Freizügigkeitskonten gelten zwar ebenfalls als privilegierte Einlagen, sind aber nicht durch die Einlagensicherung abgedeckt. Vorsorgekonten sind insofern privilegiert, als sie in die zweite Konkursklasse fallen.

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