Erste Hypothek

In der Schweiz beträgt die maximale Belehnung, die ein Kreditgeber normalerweise gewähren kann, in der Regel 80 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie.

Die 1. Hypothek dient der Finanzierung der ersten 65 Prozent des Immobilienwertes. Sie hat keine Laufzeitgrenze und muss somit nicht nach einer bestimmten Anzahl von Jahren zurückgezahlt werden.

Siehe auch 2. Hypothek.

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