Freizügigkeitsdepot

Ein Freizügigkeitsdepot dient dazu, Vorsorgeguthaben aus der beruflichen Vorsorge in Wertschriften anzulegen, wenn das Kapital vorübergehend nicht bei einer Pensionskasse geführt wird.

Ein Freizügigkeitsfall kann beispielsweise entstehen, wenn ein Arbeitsverhältnis endet und das Vorsorgeguthaben nicht unmittelbar an eine neue Pensionskasse übertragen werden kann. Dies kann unter anderem bei Arbeitslosigkeit, einer längeren beruflichen Auszeit oder beim Wechsel in die Selbstständigkeit der Fall sein. Das Vorsorgeguthaben bleibt dabei grundsätzlich innerhalb der 2. Säule gebunden. 

Im Gegensatz zu einem Freizügigkeitskonto, auf dem das Vorsorgevermögen als Bankguthaben geführt wird, kann das Kapital in einem Freizügigkeitsdepot in Wertschriften investiert werden. Damit bestehen langfristig höhere Renditechancen, gleichzeitig ist das Vermögen jedoch Kursschwankungen und Anlagerisiken ausgesetzt.

Welche Anlagestrategie geeignet ist, hängt unter anderem vom Anlagehorizont, der Risikofähigkeit und der Risikobereitschaft ab.

Wer später wieder einer Pensionskasse beitritt, muss das Freizügigkeitsguthaben grundsätzlich an die neue Vorsorgeeinrichtung übertragen.

Mehr erfahren: Freizügigkeitskonto: Vorsorgeguthaben investieren

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