Goldene Regel

Die Goldene Regel besagt, dass die Verzinsung der Sparguthaben dem Lohnwachstum entsprechen soll. Ist die «goldene Regel» erfüllt, resultiert eine Rente von 34 Prozent (bei einem Umwandlungssatz von 6,8  Prozent) des letzten im BVG versicherten Lohnes (Ersatzquote). Die goldene Regel hat sich als zu konservativ herausgestellt, denn die Ersatzquote liegt seit 20 Jahren über 40 Prozent.

Zurück zum Glossar

Kostenlose Beratung buchen