Die Herabsetzungsklage ist ein Rechtsmittel im Erbrecht (Art. 522 ZGB), um Pflichtteilsverletzungen durch Schenkungen oder Verfügungen des Erblassers oder der Erblasserin zu korrigieren. Nur Pflichtteilserb:innen (zum Beispiel Nachkommen, Ehegatten) können klagen.
- Reihenfolge der Herabsetzung: Zuerst Schenkungen, dann Verfügungen im Testament/Erbvertrag.
- Frist: 1 Jahr ab Kenntnis der Verletzung des Pflichtteils. Diese Frist beginnt in der Regel mit der Eröffnung des Testaments.
- Ergebnis: Pflichtteil wird durch Rückforderung oder Anpassung gesichert.