Ein Indossament ist eine schriftliche Übertragungserklärung auf der Rückseite eines Wertpapiers, zum Beispiel eines Schecks oder eines Wechsels. Es ermöglicht dem Inhaber bzw. der Inhaberin, das Wertpapier auf eine andere Person zu übertragen. Das Indossament berechtigt den neuen Inhaber bzw. die neue Inhaberin, die Forderung aus dem Wertpapier geltend zu machen.