Juristische Person

Eine juristische Person ist eine rechtlich selbstständige Organisation, die Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann. Sie kann beispielsweise Verträge abschliessen, Vermögen besitzen, Verbindlichkeiten eingehen sowie vor Gericht klagen oder verklagt werden.

In der Schweiz gehören insbesondere Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften, Vereine und Stiftungen zu den juristischen Personen.

Die juristische Person ist rechtlich von den Menschen zu unterscheiden, die hinter ihr stehen. Eine Aktiengesellschaft bleibt beispielsweise dieselbe juristische Person, auch wenn ihre Aktionärinnen und Aktionäre wechseln.

Juristische Personen entstehen nicht durch Geburt, sondern durch die gesetzlich vorgesehenen Gründungsakte und – soweit erforderlich – durch den Eintrag in ein öffentliches Register. Welche Rechte, Pflichten und Haftungsregeln gelten, hängt von der jeweiligen Rechtsform ab.

Das GegenstĂĽck zur juristischen Person ist die natĂĽrliche Person: ein Mensch als Trägerin oder Träger von Rechten und Pflichten.

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