Eine natürliche Person ist ein Mensch als Trägerin oder Träger von Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person handelt es sich also nicht um ein Unternehmen, einen Verein oder eine andere Organisation, sondern um einen Menschen.
In der Schweiz beginnt die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person mit der vollendeten Geburt und endet mit dem Tod. Rechtsfähig zu sein bedeutet beispielsweise, Eigentum besitzen, erben oder Trägerin beziehungsweise Träger anderer Rechte und Pflichten sein zu können.
Davon zu unterscheiden ist die Handlungsfähigkeit. Wer volljährig und urteilsfähig ist, kann grundsätzlich selbstständig rechtlich wirksame Handlungen vornehmen – beispielsweise einen Vertrag abschliessen.
Die Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen spielt auch im Finanzbereich eine wichtige Rolle. Bankkonten, Wertschriftendepots oder Verträge können beispielsweise auf eine natürliche Person oder auf eine juristische Person lauten.
Das Gegenstück zur natürlichen Person ist die juristische Person.