Ein Kapitalgewinn entsteht, wenn ein Vermögenswert zu einem höheren Preis verkauft wird, als er gekauft wurde. Wer beispielsweise eine Aktie für 100 Franken kauft und später für 130 Franken verkauft, erzielt einen Kapitalgewinn von 30 Franken.
Bei Wertschriften entsteht der Gewinn grundsätzlich erst mit dem Verkauf. Steigt der Kurs lediglich von 100 auf 130 Franken, handelt es sich zunächst um einen nicht realisierten Kursgewinn.
Für Anlegerinnen und Anleger in der Schweiz ist die steuerliche Behandlung besonders interessant. Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen sind grundsätzlich steuerfrei. Das unterscheidet sie beispielsweise von Dividenden, die als Einkommen steuerpflichtig sind.
Anders kann die Situation aussehen, wenn eine Person steuerlich nicht mehr als private Anlegerin oder privater Anleger, sondern als gewerbsmässige Wertschriftenhändlerin oder gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft wird. Dann können Kapitalgewinne steuerpflichtig werden.
Kapitalgewinn und Rendite sind übrigens nicht dasselbe. Zur Gesamtrendite einer Anlage können neben Kursgewinnen auch Ausschüttungen wie Dividenden beitragen.
Steuerfreie Kapitalgewinne sind eine der angenehmeren Eigenheiten des Schweizer Steuersystems. Die Voraussetzung ist allerdings, dass überhaupt ein Gewinn entsteht.