Die Schuldenbremse ist eine Fiskalregel des Bundes, die verhindern soll, dass die Staatsverschuldung langfristig aus dem Ruder läuft. Sie wurde 2001 von Volk und Ständen angenommen und ist seit 2003 in Kraft.
Das Grundprinzip ist einfach. Über einen Konjunkturzyklus sollen die Ausgaben des Bundes nicht höher sein als die strukturellen Einnahmen. Wie viel der Bund in einem einzelnen Jahr ausgeben darf, wird dabei an die wirtschaftliche Lage angepasst.
In wirtschaftlich schwachen Phasen erlaubt die Schuldenbremse deshalb grundsätzlich höhere Ausgaben als Einnahmen. In guten Zeiten soll der Bund dagegen Überschüsse erzielen. Die Regel verlangt also nicht, dass der Staat jedes einzelne Jahr einen ausgeglichenen Haushalt vorlegt.
Damit ist die Schuldenbremse ein Instrument der Fiskalpolitik. Sie soll einerseits die Verschuldung begrenzen und andererseits verhindern, dass der Bund bei einem Konjunktureinbruch allein wegen sinkender Einnahmen sofort stark sparen muss.
Aussergewöhnliche Situationen können Sonderregelungen erforderlich machen. Für ausserordentliche Ausgaben bestehen deshalb eigene Mechanismen. Die Schuldenbremse ist damit keine absolute Ausgabensperre, sondern ein Regelwerk für die langfristige Haushaltsführung.
Für Anlegerinnen und Anleger ist die Finanzpolitik eines Staates unter anderem deshalb relevant, weil Verschuldung, Staatsausgaben und Steuern die wirtschaftliche Entwicklung und langfristig auch Zinsen und Finanzmärkte beeinflussen können.
Die Schuldenbremse verbietet dem Staat also nicht, Schulden zu machen. Sie versucht vor allem zu verhindern, dass aus vorübergehenden Defiziten eine dauerhafte Gewohnheit wird.