Schuldenbremse

Die Schuldenbremse ist ein zentrales finanzpolitisches Instrument der Schweiz, das der Begrenzung der Staatsverschuldung und der Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung dient. Sie wurde im Jahr 2001 von Volk und Ständen mit grosser Mehrheit angenommen und ist seit 2003 auf Bundesebene in Kraft. Das Ziel besteht darin, übermässige Defizite im Bundeshaushalt zu verhindern und die Verschuldung langfristig zu stabilisieren oder zu reduzieren.

Kern der Regel ist, dass die Ausgaben des Bundes über den Konjunkturzyklus hinweg nicht höher sein dürfen als die strukturellen Einnahmen. Das heisst: In wirtschaftlich guten Zeiten muss der Bund Überschüsse erzielen, die in konjunkturell schwächeren Phasen Spielraum für höhere Ausgaben lassen. Diese sogenannte antizyklische Ausgestaltung soll verhindern, dass sich konjunkturelle Schwankungen negativ auf die Finanzstabilität auswirken.

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