Überschussbeteiligung

Liegt der Zinsertrag über dem technischen Zins, erhalten die Versicherten eine Überschussbeteiligung als Bonus (Erhöhung der Leistung), als Spargutschrift (verzinsliche  Ansammlung) oder als Ermässigung der laufenden Prämien.

Zurück zum Glossar

Kostenlose Beratung buchen