Bei der Verpfändung der 2. und 3. Säule zur Immobilienfinanzierung wird das Kapital nicht aus den Vorsorgegefässen ausgezahlt, sondern zugunsten einer Hypothek an die Bank verpfändet.
Bei der Verpfändung der 2. und 3. Säule zur Immobilienfinanzierung wird das Kapital nicht aus den Vorsorgegefässen ausgezahlt, sondern zugunsten einer Hypothek an die Bank verpfändet.