Die Verrechnungssteuer (VST) wird vom Bund auf schweizerische Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen) erhoben. Sie beträgt 35 Prozent und wird direkt an der Quelle erhoben. Das bedeutet, dass der bzw. die Begünstigte die Kapitalerträge nach Abzug der Verrechnungssteuer erhält. Werden die Erträge in der Steuererklärung deklariert, wird die Verrechnungssteuer zurückerstattet. Ziel der VST ist die Eindämmung der Steuerhinterziehung.