Die Verrechnungssteuer ist eine vom Bund erhobene Steuer auf bestimmte Erträge aus schweizerischen Vermögenswerten. Dazu gehören insbesondere Dividenden und bestimmte Zinserträge. Der Steuersatz beträgt 35 Prozent.
Die Steuer wird direkt an der Quelle abgezogen. Schüttet eine Schweizer Aktiengesellschaft beispielsweise eine Dividende von 1'000 Franken aus, werden zunächst 350 Franken Verrechnungssteuer abgezogen. Die Aktionärin oder der Aktionär erhält entsprechend 650 Franken ausbezahlt.
Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ist die Verrechnungssteuer grundsätzlich keine definitive Belastung. Wer die entsprechenden Vermögenswerte und Erträge korrekt in der Steuererklärung deklariert, kann die abgezogene Steuer zurückfordern beziehungsweise mit den geschuldeten Steuern verrechnen lassen.
Damit unterscheidet sich die Verrechnungssteuer von der Quellensteuer. Letztere betrifft in der Schweiz insbesondere bestimmte Erwerbseinkommen und wird ebenfalls direkt an der Quelle erhoben. Trotz des ähnlichen Mechanismus handelt es sich um unterschiedliche Steuern.
Die Verrechnungssteuer hat vor allem eine Sicherungsfunktion. Weil ein erheblicher Teil des Ertrags zunächst einbehalten wird, besteht ein finanzieller Anreiz, Vermögen und Erträge gegenüber den Steuerbehörden korrekt anzugeben.
Der Bund nimmt bei der Verrechnungssteuer also zuerst einmal Geld entgegen. Wer seine Erträge korrekt deklariert, darf es sich wiederholen.