Wertschwankungsreserven

Wertschwankungsreserven dienen dazu, Werteinbussen auf den Vermögenswerten der Pensionskasse auszugleichen. Die Höhe der erforderlichen Wertschwankungsreserven richtet sich nach dem Risikograd der gewählten Anlagestrategie und der Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtung. In der Regel betragen sie zwischen 10 und 20 Prozent des Vorsorgevermögens.

Da die Reserven nur dann benötigt werden, wenn sich die Finanzmärkte negativ entwickeln, werden sie bei der Berechnung des Deckungsgrades nicht zu den Verpflichtungen gezählt.

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