Die 3-Prozent-Regel ist eine Faustregel für die Entnahme von Vermögen im Ruhestand. Sie besagt, dass zu Beginn der Pensionierung jährlich drei Prozent des angesparten Anlagevermögens entnommen werden. Je nach angewandter Methode kann der anfängliche Betrag in den Folgejahren an die Inflation angepasst werden.
Beispiel: Wer 600’000 Franken angespart hat, würde nach der 3-Prozent-Regel im ersten Jahr 18’000 Franken beziehen. Das entspricht 1’500 Franken pro Monat zusätzlich zu anderen Einkünften wie AHV und Pensionskasse.
Die 3-Prozent-Regel gilt als vergleichsweise vorsichtige Entnahmestrategie. Sie bietet jedoch keine Garantie dafür, dass das Vermögen während des gesamten Ruhestands ausreicht. Wie lange das Kapital reicht, hängt unter anderem vom Anlagehorizont, von der Performance, der Inflation, den Anlagekosten, der Vermögensaufteilung und der Reihenfolge der erzielten Renditen ab.
Besonders ungünstig können starke Kursverluste zu Beginn der Entnahmephase sein. Werden in einer solchen Situation gleichzeitig regelmässig Beträge aus dem Portfolio entnommen, steht weniger Kapital zur Verfügung, das sich bei einer späteren Markterholung wieder erholen kann.
Die passende Entnahmerate sollte deshalb nicht isoliert anhand einer Faustregel festgelegt werden, sondern auf die persönliche finanzielle Situation, den Anlagehorizont und die Risikofähigkeit abgestimmt werden.