Ad-hoc-Publizität

Die Ad-hoc-Publizität ist eine gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht für börsennotierte Unternehmen. Sie verpflichtet sie, kursrelevante Tatsachen unverzüglich öffentlich bekannt zu geben, sobald sie über präzise Informationen verfügen, die geeignet sind, den Börsenkurs wesentlich zu beeinflussen. Das Ziel dieser Regelung besteht darin, Insiderhandel zu verhindern und die Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer zu gewährleisten.

Kursrelevante Informationen im Rahmen der Ad-hoc-Publizität können zum Beispiel sein:

  • Fusionen oder Übernahmen (M&A)

  • Gewinnwarnungen oder aussergewöhnlich gute Geschäftsergebnisse

  • Änderungen im Management oder im Verwaltungsrat

  • Grössere rechtliche Auseinandersetzungen

  • Restrukturierungen, Kapitalerhöhungen oder Dividendenänderungen.

Die Veröffentlichung erfolgt meist über spezielle Pressemitteilungen («Ad-hoc-Mitteilungen») und muss so erfolgen, dass alle Marktteilnehmer:innen gleichzeitig Zugang zu den Informationen erhalten – etwa über Börsenplattformen, Finanznachrichtendienste und die Website des Unternehmens. In der Schweiz regelt Artikel 53 des Listing Rules der SIX Swiss Exchange die entsprechenden Anforderungen.

Die Verletzung der Ad-hoc-Publizitätspflicht kann zu erheblichen Sanktionen führen, da sie das Vertrauen in die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte untergräbt.

Siehe auch Handelsaussetzung.

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