Ein Aktienpaket bezeichnet eine grössere Anzahl von Aktien eines Unternehmens, die sich im Besitz einer einzelnen Anlegerin oder eines einzelnen Anlegers bzw. eines institutionellen Anlegers befinden. Im Unterschied zu Kleinanleger:innen, die oft nur wenige Titel halten, umfassen Aktienpakete meist bedeutende Beteiligungen, die unter Umständen Einfluss auf die Unternehmenspolitik ermöglichen.
In der Schweiz gelten besondere Offenlegungspflichten: Wer mindestens 3% der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft hält, muss dies der SIX Exchange Regulation melden. Weitere Schwellen von 5%, 10%, 15% usw. sind ebenfalls meldepflichtig. Diese Regelung sorgt für Transparenz auf dem Kapitalmarkt und schützt andere Aktionärinnen und Aktionäre.
Grössere Aktienpakete werden oft von Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Hedgefonds oder Anlagestiftungen gehalten. Aber auch Gründerinnen und Gründer sowie sogenannte Ankeraktionärinnen und Ankeraktionäre besitzen häufig substanzielle Pakete ihres Unternehmens.
Beim Kauf oder Verkauf umfangreicher Aktienpakete kann es zu Kursschwankungen kommen, da Angebot und Nachfrage kurzfristig stark beeinflusst werden. Deshalb finden solche Transaktionen oft ausserbörslich über sogenannte Blocktrades statt, um den Markt nicht unnötig zu beeinflussen.
Aktienpakete spielen zudem eine zentrale Rolle bei Übernahmen und Unternehmensbeteiligungen. Wer in der Schweiz einen beherrschenden Einfluss auf ein Unternehmen erlangen will, benötigt in der Regel ein entsprechendes Aktienpaket als Grundlage für eine strategische Beteiligung.