Als Destinatärin oder Destinatär wird eine Person bezeichnet, die zum Kreis der Versicherten oder Leistungsberechtigten einer Vorsorgeeinrichtung gehört. Der Begriff wird insbesondere in der beruflichen Vorsorge verwendet und umfasst sowohl aktiv Versicherte als auch Personen, die bereits eine Rente beziehen.
Destinatärinnen und Destinatäre stehen damit im Zentrum des Zwecks einer Vorsorgeeinrichtung. Das angesparte Vorsorgevermögen soll letztlich dazu dienen, ihnen die vorgesehenen Alters-, Invaliditäts- oder Hinterlassenenleistungen auszurichten.
Der Begriff begegnet Anlegerinnen und Anlegern auch im Zusammenhang mit Vorsorgestiftungen und der Freizügigkeit. Wer beispielsweise vorübergehend keiner Pensionskasse angeschlossen ist, kann sein Vorsorgeguthaben auf einem Freizügigkeitskonto beziehungsweise in einer entsprechenden Freizügigkeitslösung halten.
Nicht verwechselt werden sollte der Destinatär mit einer frei wählbaren begünstigten Person. Wer im Todesfall Anspruch auf Vorsorgevermögen hat, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen Begünstigtenordnung.
Mehr über das Schweizer Vorsorgesystem und die private Vorsorge erklären wir in unserem Blog Antworten zur Säule 3a.
Destinatär klingt nach ziemlich viel Vorsorgejargon. Gemeint sind letztlich die Personen, für die das Vorsorgevermögen da ist.