Freizügigkeitskonto

Ein Freizügigkeitskonto dient dazu, Vorsorgeguthaben aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule/BVG) aufzubewahren, wenn Sie vorübergehend keiner Pensionskasse angeschlossen sind. Das ist beispielsweise bei einem Stellenwechsel mit Unterbruch, bei Arbeitslosigkeit, einer längeren beruflichen Auszeit, einer Vollzeitausbildung, während der Elternzeit oder beim Schritt in die Selbstständigkeit der Fall. Verlassen Sie eine Pensionskasse, ohne direkt in eine neue einzutreten, wird Ihre Freizügigkeitsleistung an eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen und bleibt dort bis zum erneuten Anschluss an eine Pensionskasse liegen.

Von einem Freizügigkeitsdepot unterscheidet sich das Freizügigkeitskonto dadurch, dass das Guthaben dort als verzinstes Kontoguthaben liegen bleibt, statt in Wertschriften wie Aktien und Anleihen investiert zu werden. Ein Freizügigkeitsdepot bringt dadurch Kursschwankungen und Verlustrisiken mit sich, aber auch die Chance auf höhere Renditen. Welche Variante besser passt, hängt insbesondere vom Anlagehorizont und von der Risikofähigkeit ab. Wer das Geld bald wieder in eine Pensionskasse übertragen muss, hat andere Bedürfnisse als jemand, dessen Freizügigkeitsvermögen voraussichtlich mehrere Jahre liegen bleibt.

Statt das Guthaben auf einem klassischen Freizügigkeitskonto zu halten, kann es über eine entsprechende Freizügigkeitslösung auch in Wertschriften investiert werden. Beim Vergleich solcher Lösungen zählen neben den Gebühren insbesondere die Aktienquote, die Performance nach Kosten, das Risiko, die Diversifikation, die Gesamtkosten, die Flexibilität sowie die Eigentümerstruktur und Unabhängigkeit des Anbieters. Bei einem längeren Anlagehorizont kann eine Wertschriftenlösung interessant sein, auch wenn eine höhere Aktienquote grössere mögliche Wertschwankungen bedeutet.

Es ist zudem möglich, zwei Freizügigkeitskonten zu führen. Das kann sich besonders für die spätere Steuerplanung lohnen, weil die Guthaben zu unterschiedlichen Zeitpunkten bezogen werden können. Wurde die gesamte Freizügigkeitsleistung bereits auf eine einzige Freizügigkeitseinrichtung übertragen, lässt sich dieses Guthaben allerdings grundsätzlich nicht mehr nachträglich aufteilen.

Freizügigkeitsguthaben sind grundsätzlich für die Altersvorsorge bestimmt. Ein vorzeitiger Bezug ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa für selbstgenutztes Wohneigentum, bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder unter bestimmten Voraussetzungen beim definitiven Wegzug ins Ausland. Ein Freizügigkeitskonto sollte deshalb nicht wie ein gewöhnliches Sparkonto betrachtet werden, sondern als gebundenes Vorsorgevermögen aus der 2. Säule.

Eine pauschal beste Lösung gibt es nicht. Wer das Vorsorgeguthaben nur kurzfristig parkieren möchte und keine Wertschwankungen eingehen will, hat andere Anforderungen als jemand, der sein Freizügigkeitsvermögen über mehrere Jahre investieren möchte. Bei klassischen Freizügigkeitskonten sind vor allem die Verzinsung, die Gebühren und die Flexibilität relevant, bei Freizügigkeitsdepots zusätzlich die Performance nach Kosten, die Aktienquote, das Risiko, die Diversifikation und die Anlagestrategie.

Bei Descartes kann Freizügigkeitsvermögen statt auf einem klassischen Konto in unterschiedliche Anlagestrategien investiert werden, unter anderem über institutionelle Anlagefonds und verschiedene Anlagemodelle.

Mehr zur Freizügigkeitslösung von Descartes erfahren Sie hier.

Verwandte Begriffe: Freizügigkeitsdepot, Begünstigtenordnung

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