Disagio

Ein Disagio (Damnum bzw. Abgeld) ist ein Abschlag auf einen Nennwert eines Darlehens oder einer Obligation.

Beispiel: Hans Müller erhält einen Kredit von 10'000 Franken. Ihm wird nach dem abgezogenen Disagio von fünf Prozent der Betrag von 9'500 Franken ausgezahlt. Hans Müller muss jedoch den Nennbetrag verzinsen und zurückzahlen. Es stellt im Wesentlichen eine Vorabzahlung von Zinsen dar, die von der ursprünglichen Kreditsumme abgezogen wird.

Gegenteil: Agio (Aufgeld).

Zurück zum Glossar

Kostenlose Beratung buchen