Das Disagio bezeichnet einen Abschlag auf den Nennwert eines Finanzinstruments oder Finanzierungsbetrags. Der tatsächlich bezahlte beziehungsweise ausbezahlte Betrag liegt dabei unter dem Nennwert.
Ein Disagio kann beispielsweise bei Anleihen auftreten. Wird eine Anleihe mit einem Nennwert von 1'000 Franken zu 980 Franken ausgegeben, beträgt das Disagio 20 Franken beziehungsweise zwei Prozent.
Auch bei Krediten kann ein Disagio vereinbart werden. In diesem Fall wird dem Kreditnehmer weniger als der nominale Kreditbetrag ausbezahlt, während sich die Rückzahlung grundsätzlich auf den vereinbarten Nominalbetrag bezieht. Das Disagio beeinflusst dadurch die effektiven Finanzierungskosten.
Das Gegenteil eines Disagios ist ein Agio. Dabei liegt der Ausgabe- oder Auszahlungsbetrag über dem jeweiligen Nennwert.