Die Einlagensicherung dient dem Schutz von Kontoguthaben der Kund:innen (Einlagen) bei Eintritt eines Konkurses von bewilligten Banken und Wertpapierhäusern in der Schweiz.
Die Einlagen sind bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 100'000 pro Kund:in und Bank oder Wertpapierhaus gesichert.
Gemeinschaftskonten (Joint-Accounts) sind zusätzlich ebenfalls bis zu 100’000 Franken gesichert.
Beispiel: Wer bei einer insolventen Bank 70'000 Franken auf dem Lohnkonto, 60'000 auf dem Sparkonto und Kassenobligationen im Wert von 20'000 Franken hat, hat ein Anspruch auf 100'000 Franken (nicht auf 150'000 Franken).
Säule 3a- und Freizügigkeitskonten gelten zwar auch als privilegierte Einlagen, sind aber nicht durch die Einlagensicherung gedeckt. Vorsorgekonten sind insofern privilegiert, als sie in die zweite Konkursklasse fallen.