In der Schweiz beträgt die maximale Belehnung, die ein Kreditgeber in der Regel gewähren kann, 80 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie. Die 1. Hypothek dient der Finanzierung der ersten 65 Prozent des Liegenschaftswertes. Sie hat keine Laufzeitbeschränkung, muss also nicht nach einer bestimmten Anzahl von Jahren zurückbezahlt werden.
Siehe auch 2. Hypothek.