Das Gegenparteirisiko («counterparty risk») ist das Risiko, dass eine Vertragspartei in einem Finanzgeschäft ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder will.
Siehe auch Ausfallrisiko.
Das Gegenparteirisiko («counterparty risk») ist das Risiko, dass eine Vertragspartei in einem Finanzgeschäft ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder will.
Siehe auch Ausfallrisiko.