Die goldene Regel besagt, dass die Verzinsung der Sparguthaben dem Lohnwachstum entsprechen soll. Wird die «goldene Regel» eingehalten, ergibt sich eine Rente von 34 Prozent (bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent) des letzten BVG-versicherten Lohnes (Ersatzquote). Die goldene Regel hat sich als zu konservativ erwiesen, denn die Ersatzquote liegt seit 20 Jahren über 40 Prozent.