Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung (IV) ist der wichtigste Bestandteil der Invaliditätsvorsorge in der Schweiz. Gemeinsam mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bildet sie die erste Säule des schweizerischen Drei-Säulen-Systems. Sie ist für alle Personen mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz obligatorisch und dient dem Ziel, den Lebensunterhalt bei dauerhafter körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung sicherzustellen.

Ihre Höhe richtet sich nach dem Grad der Erwerbsunfähigkeit. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent besteht Anspruch auf eine Teilrente, ab 70 Prozent auf eine volle Rente. Neben der finanziellen Unterstützung bietet die IV auch Leistungen wie medizinische Massnahmen, Hilfsmittel oder Beiträge an betreuende Angehörige.

Finanziert wird die IV durch Lohnabzüge von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen sowie durch Beiträge des Bundes.

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