KAG ist die Abkürzung für «Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen» oder Kollektivanlagengesetz. Dieses Gesetz bezweckt den Schutz der Anleger:innen sowie die Transparenz und die Funktionsfähigkeit des Marktes für kollektive Kapitalanlagen.
KAG ist die Abkürzung für «Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen» oder Kollektivanlagengesetz. Dieses Gesetz bezweckt den Schutz der Anleger:innen sowie die Transparenz und die Funktionsfähigkeit des Marktes für kollektive Kapitalanlagen.