KAG

KAG steht für Kollektivanlagengesetz. Das Schweizer Bundesgesetz regelt kollektive Kapitalanlagen wie beispielsweise Fonds und schafft rechtliche Rahmenbedingungen für deren Verwaltung, Aufbewahrung und Vertrieb.

Ein zentrales Ziel des KAG ist der Schutz von Anlegerinnen und Anlegern sowie die Transparenz und Funktionsfähigkeit des Marktes für kollektive Kapitalanlagen. Je nach Art der Anlage und Anlegerkreis gelten dabei unterschiedliche Anforderungen.

Relevant ist das KAG auch für Kundinnen und Kunden einer Vermögensverwaltung. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten sie als qualifizierte Anlegerinnen und Anleger und können dadurch Zugang zu kollektiven Kapitalanlagen erhalten, die nicht allen Anlegergruppen offenstehen.

Das KAG gehört damit zu jenen Gesetzen, die Anlegerinnen und Anleger nicht auswendig kennen müssen. Gut, dass es trotzdem jemand tut.

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