Kapitaldeckungsverfahren

Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein Finanzierungssystem, bei dem jeder bzw. jede für sich selbst spart. Während der Finanzierungszeit werden persönliche Beiträge angespart (inklusive Zinsen) und im Leistungsfall (Alter, Invalidität oder Tod) als Rente oder Kapital ausbezahlt. In der Schweiz beruhen die berufliche Vorsorge (2. Säule) und die private Vorsorge (3. Säule) auf dem Kapitaldeckungsverfahren.

Siehe auch Umlageverfahren.

Zurück zum Glossar

Kostenlose Beratung buchen