MiFID steht für «Markets in Financial Instruments Directive» und bezeichnet eine zentrale EU-Richtlinie für den Handel mit Finanzinstrumenten und die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen. Ziel ist insbesondere, Anlegerinnen und Anleger zu schützen sowie transparente und funktionierende Finanzmärkte zu fördern.
Die ursprüngliche MiFID wurde 2007 angewendet und später durch MiFID II wesentlich erweitert. Die Regeln betreffen unter anderem die Information und Einstufung von Kundinnen und Kunden, die Geeignetheit bestimmter Finanzdienstleistungen, Transparenz- und Dokumentationspflichten sowie den Umgang mit Interessenkonflikten.
Ein wichtiger Grundsatz ist die Best Execution. Finanzdienstleister müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um bei der Ausführung von Kundenaufträgen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Dabei zählt nicht nur der Preis, sondern beispielsweise auch Kosten, Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung.
MiFID ist EU-Recht und gilt deshalb nicht einfach eins zu eins für sämtliche Schweizer Finanzdienstleister. Für Schweizer Unternehmen kann die Regulierung jedoch relevant werden, wenn sie Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum erbringen.
Kurz gesagt: MiFID regelt nicht, ob eine Anlage gut ist. Sie regelt vielmehr, unter welchen Spielregeln Finanzdienstleistungen erbracht und Finanzinstrumente gehandelt werden.