Nachdeckung

Nachdeckung bedeutet, dass man für die Risiken «Tod» und «Invalidität» während längstens eines Monats nach Auflösung des Vorsorgeverhältnisses bei der Pensionskasse versichert bleibt. Tritt man vor Ablauf dieses Monats in eine neue Pensionskasse ein, ist man sofort dort versichert.

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