Phillips-Kurve

Die Phillips-Kurve beschreibt einen möglichen Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Inflation. Vereinfacht lautet die Idee, dass eine tiefe Arbeitslosigkeit mit höherem Inflationsdruck einhergehen kann, während eine hohe Arbeitslosigkeit den Preisdruck eher dämpft.

Benannt ist die Kurve nach dem Ökonomen A. W. Phillips. Er untersuchte historische Daten aus Grossbritannien und stellte einen Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Lohnentwicklung fest. Später wurde daraus die bekanntere Beziehung zwischen Arbeitslosigkeit und Inflation abgeleitet.

Die wirtschaftliche Logik dahinter ist nachvollziehbar. Ist der Arbeitsmarkt sehr angespannt, konkurrieren Unternehmen stärker um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Löhne können steigen und Unternehmen versuchen möglicherweise, höhere Kosten über ihre Preise weiterzugeben. Bei hoher Arbeitslosigkeit ist dieser Druck tendenziell geringer.

Ganz so zuverlässig funktioniert die Beziehung allerdings nicht. In den 1970er-Jahren zeigten Phasen mit gleichzeitig hoher Inflation und hoher Arbeitslosigkeit, dass beide Grössen durchaus gemeinsam steigen können. Energiepreise, Lieferengpässe, Inflationserwartungen und andere wirtschaftliche Faktoren können den einfachen Zusammenhang erheblich verändern.

Eine Weiterentwicklung dieses Gedankens ist die NAIRU. Sie beschreibt jene Arbeitslosenquote, bei der sich die Inflation weder dauerhaft beschleunigt noch aufgrund eines schwachen Arbeitsmarkts entsprechend unter Druck gerät.

Damit ist die Phillips-Kurve auch für die Geldpolitik relevant. Zentralbanken beobachten neben der Inflation auch Arbeitsmarkt und Konjunktur, weil ein sehr angespannter Arbeitsmarkt Hinweise auf zukünftigen Preisdruck liefern kann. Für Anlegerinnen und Anleger können solche Entwicklungen wiederum Erwartungen über Zinsen und Finanzmärkte beeinflussen.

Die Phillips-Kurve zeigt einen wichtigen wirtschaftlichen Zusammenhang. Sie ist allerdings keine Naturgesetzkurve. Die Wirtschaft hat die unangenehme Angewohnheit, sich nicht immer an Lehrbücher zu halten.

Zurück zum Glossar