Pre-Close Call

Alle börsennotierten Unternehmen müssen ihre Zahlen vierteljährlich (oder halbjährlich) veröffentlichen. Vor der Veröffentlichung muss das Unternehmen eine Stillhaltefrist einhalten, während der die Kommunikation mit den Marktteilnehmer:innen untersagt ist. Dieser Zeitraum wird als Stillhaltefrist bezeichnet. 

Vor Ablauf dieser Frist rufen viele Unternehmen ausgesuchte Analyst:innen oder Investor:innen an, um zu erfahren, wo sie stehen, und (manchmal) um zusätzliche Details zu erhalten, damit ihre Gewinnprognosen nicht zu weit daneben liegen. Diese Informationen bekommen Retail Investor:innen nicht. In der Folge kommt es offenbar nicht selten zu verbotenem Insiderhandel.

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