Bei einer Sammelstiftung handelt es sich um eine Form der Pensionskasse im Rahmen der beruflichen Vorsorge (2. Säule), der mehrere rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Arbeitgeber angeschlossen sind. Zwischen den Unternehmen bestehen keine finanziellen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Verbindungen. Sie nutzen lediglich gemeinsam die Infrastruktur und Verwaltung der Stiftung, um ihre Pensionskassenpflichten abzuwickeln.
In der Regel führt jeder angeschlossene Arbeitgeber ein eigenes Vorsorgewerk, das individuell ausgestaltet werden kann, beispielsweise hinsichtlich Beitragshöhen, Leistungsplänen oder Anlagestrategien. Die Sammelstiftung übernimmt dabei zentrale Aufgaben wie Vermögensverwaltung, Risikoversicherung (zum Beispiel für Tod und Invalidität), Administration und gesetzliche Berichterstattung.
Sammelstiftungen bieten insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine kosteneffiziente und rechtlich sichere Möglichkeit, ihre Vorsorgepflichten zu erfüllen, ohne eine eigene Pensionskasse führen zu müssen. In der Schweiz sind sie weit verbreitet und werden entweder von Versicherungen, Banken, Verbänden oder unabhängigen Institutionen betrieben.