Die Stempelsteuer bezeichnet verschiedene Abgaben des Bundes auf bestimmte Rechtsgeschäfte. Für die Geldanlage ist vor allem die sogenannte Umsatzabgabe relevant: Sie kann beim Kauf und Verkauf von Wertschriften anfallen, wenn ein inländischer Effektenhändler an der Transaktion beteiligt ist und keine gesetzliche Ausnahme greift.
Bei inländischen Wertschriften beträgt die Umsatzabgabe grundsätzlich 0,15 Prozent des Kauf- beziehungsweise Verkaufspreises, bei ausländischen Wertschriften 0,30 Prozent. Da die Abgabe grundsätzlich von den beiden Vertragsparteien je zur Hälfte getragen wird, beträgt die Belastung pro Vertragspartei typischerweise 0,075 Prozent beziehungsweise 0,15 Prozent.
Beim Kauf ausländischer Aktien im Wert von 10'000 Franken können damit beispielsweise 15 Franken Umsatzabgabe auf der Käuferseite anfallen. Beim späteren Verkauf kann die Abgabe erneut entstehen.
Ob und in welcher Höhe tatsächlich Stempelsteuer anfällt, hängt von der konkreten Transaktion, den beteiligten Parteien und möglichen gesetzlichen Ausnahmen ab. Nicht jeder Wertschriftenhandel in der Schweiz unterliegt deshalb automatisch der Abgabe.
Die Stempelsteuer gehört zu den Transaktionskosten und kann die Nettorendite einer Anlage reduzieren. Besonders bei häufigem Handel summieren sich auch kleine Prozentsätze über die Zeit.
0,075 Prozent klingt nach wenig. Wer oft genug handelt, merkt allerdings schnell, dass auch kleine Kosten ziemlich gut addieren können.