Stempelsteuer

Die Stempelsteuer bezeichnet mehrere vom Bund erhobene Abgaben auf bestimmte Rechtsgeschäfte. Für Anlegerinnen und Anleger ist vor allem die Umsatzabgabe relevant. Sie kann beim Kauf oder Verkauf von Wertschriften anfallen, wenn eine Schweizer Effektenhändlerin an der Transaktion beteiligt ist und keine gesetzliche Ausnahme greift.

Für Schweizer Wertschriften beträgt die Umsatzabgabe grundsätzlich 0,15 Prozent des Kauf- oder Verkaufspreises, für ausländische Wertschriften 0,30 Prozent. Da die Abgabe in der Regel je zur Hälfte von beiden Vertragsparteien getragen wird, liegt die effektive Belastung meist bei 0,075 beziehungsweise 0,15 Prozent pro Partei.

Beim Kauf ausländischer Aktien im Wert von 10'000 Franken kann die Stempelsteuer fĂĽr die kaufende Partei somit 15 Franken betragen. Beim späteren Verkauf kann die Abgabe erneut anfallen.

Ob und in welcher Höhe die Stempelsteuer tatsächlich anfällt, hängt von der Transaktion, den beteiligten Parteien und allfälligen gesetzlichen Ausnahmen ab. Nicht jede in der Schweiz getätigte Wertschriftentransaktion unterliegt also automatisch dieser Abgabe.

Die Stempelsteuer zählt zu den Transaktionskosten und kann die Nettorendite einer Anlage schmälern. Bei häufigem Handel können sich selbst kleine Prozentsätze am Ende deutlich bemerkbar machen.

0,075 Prozent klingen nach wenig. Doch mit jeder zusätzlichen Transaktion werden aus kleinen Kosten schnell etwas grössere.

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