Als Steuerprogression bezeichnet man einen Anstieg der Steuerbelastung in Prozent mit zunehmendem Einkommen. Das bedeutet, dass Personen mit einem höheren Einkommen nicht nur absolut mehr Steuern zahlen, sondern auch einen grösseren Anteil ihres Einkommens an den Staat abgeben als Personen mit einem niedrigeren Einkommen. Dieses Prinzip soll zu einer fairen Verteilung der Steuerlast beitragen, indem wirtschaftlich leistungsfähigere Personen stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden.
In der Schweiz ist die Steuerprogression sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den kantonalen und kommunalen Einkommenssteuern sichtbar, wobei die konkrete Ausprägung je nach Kanton stark variiert. So zahlt beispielsweise eine alleinstehende Person im Kanton Zürich mit einem steuerbaren Einkommen von 40'000 Franken nur einen sehr geringen Steueranteil. Bei einem Einkommen von 150'000 Franken steigt der effektive Steuersatz jedoch deutlich, während bei einem Einkommen von 500'000 Franken ein beträchtlicher Teil – oft über 30 Prozent – in Form von Steuern abgeführt werden muss. Besonders bei hohen Einmalzahlungen, etwa bei Kapitalleistungen aus der zweiten oder dritten Säule, ist die Wirkung der Steuerprogression spürbar. In solchen Fällen kann eine gezielte Steuerplanung helfen, die Steuerlast zu optimieren.
Die Steuerprogression spielt zudem eine Rolle bei der Besteuerung von Ehepaaren, da deren Einkommen gemeinsam veranlagt wird. Dies kann dazu führen, dass sie prozentual mehr Steuern zahlen als zwei alleinstehende Personen mit identischem Einkommen. Dieses Phänomen wird häufig als «Heiratsstrafe» bezeichnet und ist regelmässig Gegenstand politischer Diskussionen.