Steuerprogression bedeutet, dass der Steuersatz mit zunehmendem steuerbarem Einkommen steigt. Wer mehr verdient, bezahlt deshalb in der Regel nicht nur absolut mehr Steuern, sondern auf zusätzliche Einkommensanteile auch einen höheren Steuersatz.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz. Der Durchschnittssteuersatz zeigt, welcher Anteil des gesamten steuerbaren Einkommens als Steuer anfällt. Der Grenzsteuersatz zeigt dagegen, wie stark der nächste zusätzlich verdiente Franken besteuert wird.
In der Schweiz spielt die Steuerprogression bei der direkten Bundessteuer sowie bei den kantonalen und kommunalen Einkommenssteuern eine Rolle. Wie stark sie ausfällt, hängt unter anderem vom Wohnort, Einkommen, Zivilstand und den möglichen Abzügen ab.
Für die Vorsorge ist die Progression besonders relevant. Einzahlungen in die Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Je höher der Grenzsteuersatz, desto grösser kann entsprechend die unmittelbare Steuerersparnis einer Einzahlung ausfallen.
Auch beim Bezug von Vorsorgevermögen spielt die Progression eine Rolle. Kapitalleistungen aus der zweiten Säule und der Säule 3a werden zwar getrennt vom übrigen Einkommen und zu speziellen Tarifen besteuert. Grössere Bezüge können aufgrund der progressiven Besteuerung aber stärker belastet werden. Deshalb kann es sinnvoll sein, mehrere Vorsorgegefässe über verschiedene Steuerjahre gestaffelt zu beziehen.
Steuerprogression bedeutet damit nicht einfach, dass hohe Einkommen mehr Steuern bezahlen. Entscheidend ist, dass zusätzliche Franken unterschiedlich stark besteuert werden können.
Bei Steuern ist ein Franken eben nicht immer einfach ein Franken. Entscheidend ist manchmal auch, an welcher Stelle der Steuerkurve er auftaucht.