Streubesitz

Als Streubesitz werden die Aktien bezeichnet, die sich nicht im Besitz von Grossaktionär:innen (Anteil am Grundkapital grösser als 5 Prozent) befinden, also vom breiten Publikum erworben und gehandelt werden können. Je höher der Anteil des Streubesitzes, desto höher ist in der Regel die Handelbarkeit einer Aktie.

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