Der umhüllende Umwandlungssatz bei Schweizer Pensionskassen bezeichnet den Prozentsatz, mit dem das angesparte Altersguthaben in eine jährliche Rente umgewandelt wird. Umhüllend bedeutet, dass der Umwandlungssatz sowohl auf den obligatorischen als auch auf den überobligatorischen Teil des Altersguthabens angewendet wird. Die Altersrente darf dabei das gesetzliche Minimum nicht unterschreiten. Dies bedeutet, dass bei einem Altersguthaben von 200'000 Franken die jährliche Rente (Stand 2024) mindestens 13'600 Franken betragen muss (200'000 x 6,80 Prozent).