Der Umwandlungssatz (UWS) bezieht sich auf den Prozentsatz, dessen Höhe vom Bundesrat aufgrund der durchschnittlichen Lebenserwartung festgelegt wird. Der Umwandlungssatz dient zur Berechnung der Altersrente aufgrund des im Rücktrittsalters vorhandenen Altersguthabens.
Beispiel: 100‘000 (PK) x 6,8 Prozent (UWS) = 6‘800 Franken pro Jahr (Altersrente)