Bei der Verpfändung der 2. und 3. Säule zur Finanzierung von Wohneigentum wird das Kapital nicht aus den Vorsorgegefässen ausbezahlt, sondern zugunsten einer Hypothek an die Bank verpfändet.
Bei der Verpfändung der 2. und 3. Säule zur Finanzierung von Wohneigentum wird das Kapital nicht aus den Vorsorgegefässen ausbezahlt, sondern zugunsten einer Hypothek an die Bank verpfändet.