Das Wagnerische Gesetz besagt, dass der Anteil der Staatsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) mit steigendem Einkommen zunimmt. Das bedeutet, dass in wohlhabenderen Gesellschaften der öffentliche Sektor im Verhältnis zum privaten Sektor grösser wird. Das Gesetz wurde von dem deutschen Ökonomen Adolph Wagner (1835-1917) formuliert und basiert auf der Annahme, dass mit steigendem Wohlstand die Nachfrage nach staatlichen Leistungen wie Infrastruktur, Bildung und sozialer Sicherheit zunimmt.