Wertschwankungsreserven dienen dem Ausgleich von Wertverlusten auf dem Vermögen der Pensionskasse. Die Höhe der notwendigen Wertschwankungsreserven richtet sich nach dem Risikograd der gewählten Anlagestrategie und der Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtung. Sie betragen in der Regel zwischen 10 und 20 Prozent des Vorsorgevermögens.
Da die Reserven nur bei negativer Entwicklung der Finanzmärkte benötigt werden, werden sie bei der Berechnung des Deckungsgrades nicht zu den Verpflichtungen gezählt.