Bei diesem Anlageansatz – auch negatives Screening genannt – werden Unternehmen ausgeschlossen, deren Aktivitäten als nicht investierbar gelten. Ausschlusskriterien sind: Waffen, Glücksspiel, Tabak, Alkohol oder Kernenergie.
Siehe auch SRI.
Bei diesem Anlageansatz – auch negatives Screening genannt – werden Unternehmen ausgeschlossen, deren Aktivitäten als nicht investierbar gelten. Ausschlusskriterien sind: Waffen, Glücksspiel, Tabak, Alkohol oder Kernenergie.
Siehe auch SRI.