Der Begriff «Dark Knight» stammt aus der Übernahmepraxis und bezeichnet ein Unternehmen oder eine Investorin bzw. ein Investor, die bzw. der versucht, ein Zielunternehmen gegen dessen Willen zu übernehmen, also ohne Zustimmung des Managements oder der Mehrheit der Aktionär:innen. Dabei handelt es sich um eine feindliche Übernahme, bei der der «Dark Knight» bewusst keine Kooperation mit dem bestehenden Verwaltungsrat oder der Geschäftsleitung sucht. Stattdessen versucht er, über den Kapitalmarkt Einfluss zu gewinnen, etwa durch den Aufkauf von Aktienpaketen oder ein öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionär:innen.
Siehe auch White Knight.